Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines:
1. Der Interessent schließt durch die Anmeldung einen Vertrag mit der Sprachschule Aktiv Düsseldorf. Diese kann durch ein schriftliches Formular oder über das Internet erfolgen.
2. Der Kunde verpflichtet sich durch die Anmeldung die Kursgebühren entweder einmalig in voller Höhe oder in Raten zu bezahlen. Die Rechnungsstellung unsererseits erfolgt innerhalb der ersten Kurswoche des gebuchten Kurses. Bei Ratenzahlung ist die erste Rate vor Beginn des Kurses fällig.
3. Die Dauer einer Unterrichtsstunde beträgt grundsätzlich 45 Minuten – es sei denn dass eine andere Dauer pro Unterrichtsstunde in einer separaten abweichenden Vereinbarung eindeutig und in schriftlicher Form festgelegt wird.
4. Kursbuchungen können über das Online-Buchungsformular der Sprachschule Aktiv Düsseldorf erfolgen oder in schriftlicher Form durch das Ausfüllen und Unterzeichnen eines dem Kunden durch die Sprachschule Aktiv Düsseldorf zugestellten Buchungsformular in Papierform oder als PDF-Datei.
Bei beiden Buchungsarten – der Online-Buchung wie der schriftlichen Buchung – handelt es sich um eine verbindliche, rechtsgültige Buchung, die den AGB der Sprachschule Aktiv Düsseldorf unterliegt.
Stornierungen und andere Anträge müssen in jedem Fall schriftlich (per postalisch zugestelltem Brief oder per E-Mail) erfolgen.
5. Die Sprachschule Aktiv bucht die notwendigen Räumlichkeiten je nach den Anforderungen des Kurses.
6. Die Durchführung der Sprachkurse erfolgt ausschließlich durch muttersprachliche Lehrkräfte und in der zu unterrichtenden Sprache. In Deutschkursen wird auf Deutsch unterrichtet und lediglich Englisch wird in Ausnahmefällen als Hilfssprache von der Lehrkraft angeboten. In allen Fremdsprachenkursen – ausgenommen der Deutschkurse – wird in der zu unterrichtenden Fremdsprache unterrichtet und nur Deutsch und Englisch werden in Ausnahmefällen als Hilfssprache von der Lehrkraft angeboten. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lehrkraft besteht nicht.
7. Die Sprachschule Aktiv Düsseldorf ist bemüht, den Lehrstoff so zu gestalten, dass jeder Teilnehmer das angestrebte Ziel erreichen kann. Die Schule übernimmt allerdings keine Haftung, wenn ein Sprachziel nicht erreicht oder eine Prüfung nicht erfolgreich abgelegt wurde.
8. Die Preise sind ohne deutsche Umsatzsteuer ausgewiesen. Sollten Umsatz- oder Mehrwertsteuer im Ausland anfallen, muss diese der Kunde tragen.
2. Widerrufsbelehrung und Sonderkündigungsrechte
1. Eine Buchung über das Online-Buchungsformular der Sprachschule Aktiv Düsseldorf kann innerhalb von vierzehn Tagen ab Buchungsdatum widerrufen werden, sofern diese 14-Tagesfrist das Datum des betreffenden Kursstarts nicht zeitlich überschreitet. Stornierungen müssen daher bis spätestens zum letzten Freitag, 17:00 Uhr mitteleuropäischer Zeit vor dem geplanten Start des gebuchten Kurses am nächstfolgenden Montag erfolgen.
Darüber hinaus sind Stornierungen während eines bereits gestarteten bzw. bereits laufenden Kurses grundsätzlich nicht möglich.
2. Für eine Stornierung muss der Kunde der Sprachschule Aktiv Düsseldorf eine eindeutige Willenserklärung in schriftlicher Form (mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) zukommen lassen.
3. Buchungsverträge, die in schriftlicher und seitens des Kunden unterschriebener Form – sei es nun in Papierform im Büro der Sprachschule Aktiv Düsseldorf oder durch das Zusenden eines seitens des Kunden unterzeichneten Buchungsvertrags per Post oder als PDF-Datei bzw. Foto per E-Mail – zustande gekommen sind, sind grundsätzlich nicht stornierbar.
4. Die Kurse werden für einen vorher festgelegten Zeitraum oder für eine bestimmte Stundenanzahl gebucht. Falls die gebuchten Stunden teilweise nicht oder gänzlich nicht wahrgenommen werden, besteht keinerlei Anspruch auf eine teilweise oder gänzliche Rückzahlung der Kursgebühr.
5. Probeunterricht: Sollte der erste Unterricht den Erwartungen eines Neukunden, der erstmalig einen Sprachkurs an der Sprachschule Aktiv Düsseldorf gebucht hat, nicht entsprechen, kann ein Neukunde den betreffenden Kurs nach Wahrnehmung der ersten planmäßigen Unterrichtssitzung – je nach Kursformat sind dies 2, 3 oder 4 Unterrichtsstunden – jedoch doch vor Beginn des zweiten planmäßigen Unterrichtssitzung, d.h. vor der Startuhrzeit der zweiten Unterrichtssitzung des betreffenden Kurses stornieren.
6. Als Neukunden gelten ausschließlich nur Personen, die erstmalig einen Sprachkurs an der Sprachschule Aktiv Düsseldorf buchen.
7. Eine Stornierung des Kurses nach gänzlicher oder teilweiser Wahrnehmung des zweiten Unterrichtssitzung durch den Neukunden – d.h. nach weiteren 2, 3 oder 4 Unterrichtsstunden – des betreffenden Kurses ist grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Erscheint ein Neukunde nicht zum ersten Probeunterricht – d.h. je nach Kursformat zu den ersten planmäßigen 2, 3 oder 4 Unterrichtsstunden des gebuchten Kurses – gilt der erste Probeunterricht dennoch als gegeben. Eine individuelle Verschiebung des ersten Probeunterrichts aufgrund von Nichterscheinen des Neukunden zur ersten planmäßigen Unterrichtssitzung auf einen späteren Zeitpunkt als die erste planmäßige Probeunterrichtssitzung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das Stornierungsrecht eines Neukunden bezüglich eines gebuchten Kurses aufgrund der Probeunterrichtsregelung erlischt grundsätzlich nach Beginn (d.h. der Startuhrzeit) der zweiten planmäßigen Unterrichtssitzung des entsprechenden Kurses.
9. Bestandskunden, die bereits vor Buchung eines Kurses einen oder mehrere Sprachkurse an der Sprachschule Aktiv Düsseldorf gebucht haben, sind von der Probeunterrichtsregelung grundsätzlich ausgenommen.
10. Die Stornierung eines Neukunden, die fristgerecht auf Basis Probeunterrichtsregelung gewünscht wird, muss in schriftlicher Form (mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) erfolgen.
11. Ein teilweises oder gänzliches Nichterscheinen zum gebuchten Sprachkurs gilt nicht als Stornierung. In diesem Fall müssen sämtliche anfallenden Kursgebühren trotzdem bezahlt werden. Eine anteilige Rückzahlung oder Nichtinrechnungstellung der Gebühren eines gebuchten Sprachkurses aufgrund von gänzlichem oder teilweisem Nichterscheinen des Sprachschülers in dem von ihm oder von einer Dritten Person für ihn gebuchten Kurs ist grundsätzlich ausgeschlossen.
3. Bestimmungen für Firmen-, Privat- und Kleingruppenunterricht
1. Bei Firmen-, Privatkursen und Kleingruppenunterricht können die Teilnehmer die Termine mit der Sprachschule Aktiv Düsseldorf selbst vereinbaren oder sie mit der jeweils gebuchten Lehrkraft ausmachen.
2. Bei 3- 6 Personen wird Kleingruppenunterricht gegeben.
3. Bei Firmen- und Privatkursen können die Kursteilnehmer selbst über die Anzahl der Stunden bestimmten. Einmal festgelegt ist die Zahl verbindlich. Falls die gebuchte Anzahl nicht in Anspruch genommen werden, hat der Teilnehmer keinen Anspruch auf Rückerstattung.
4. Sollte der Kursteilnehmer zum vereinbarten Unterrichtstermin verhindert sein, ist er verpflichtet, den Termin bis 24 Stunden zuvor abzusagen. Dadurch wird die Stunde verschoben. Geschieht dies nicht, hat der Kursteilnehmer keinen Anspruch darauf, dass der Kursteil nachgeholt wird.
5. Gebuchte Kurse müssen innerhalb eines Jahres in Anspruch genommen werden.
6. Die Kurse können mit Absprache der Sprachschule auf Dritte übertragen werden. Das bedarf der Schriftform.
5. Spezielle Bestimmungen bei geringer Teilnehmerzahl in Deutsch-Intensivkursen
Die maximale Gruppengröße in Deutsch-Intensivkursen beträgt 10 Sprachschüler*innen pro Deutsch Intensivkurs.
1 Unterrichtsstunde umfasst jeweils 45 Minuten.
Die planmäßigen Kurstage sind Montag bis Freitag – außer an in Deutschland und/oder im Bundesland Nordrhein-Westfalen gesetzlichen Feiertagen.
In einem Deutsch-Intensivkurs mit 7 bis 10 Teilnehmer*innen realisiert die Sprachschule Aktiv Düsseldorf insgesamt 80 Unterrichtsstunden in 4 Kurswochen.
4 Unterrichtsstunden pro Kurstag
20 Unterrichtsstunden pro Kurswoche
80 Unterrichtsstunden in 4 Kurswochen
Wird die Anzahl von 7 Kursteilnehmer*innen in einem Deutsch-Intensivkurs unterschritten, wird die Anzahl der insgesamt in 4 Kurswochen gegebenen Unterrichtsstunden wie folgt reduziert, wobei die jeweils zum Zeitpunkt der Kursbuchung angegebene Kursgebühr gleichbleibend ist.
Bei 5 – 6 Sprachschüler*innen werden 72 Unterrichtsstunden gegeben.
Bei 3 – 4 Sprachschüler*innen werden 64 Unterrichtsstunden gegeben.
Bei 2 Sprachschüler*innen werden 60 Unterrichtsstunden gegeben.
Sprachschüler*innen, die auf Basis einer offiziellen “Einladung zum Sprachkurs” (Letter of Acceptance) der Sprachschule Aktiv Düsseldorf ein Einreise- und/oder Aufenthaltsvisum für die Bundesrepublik Deutschland von einem Deutschen Konsulat im Ausland für einen in der “Einladung zum Sprachkurs” definierten Zeitraum erhalten haben, sowie Sprachschüler*innen, die auf Basis einer Teilnahmebestätigung an einem Deutsch-Intensivkurs der Sprachschule Aktiv Düsseldorf ihr Aufenthaltsrecht gegenüber der Ausländerbehörde der Stadt Düsseldorf begründen bzw. verlängern, wird unabhängig von der Anzahl der Teilnehmer*innen des jeweils besuchten Deutsch-Intensivkurses eine Mindestanzahl von 18 Unterrichtsstunden pro Kurswoche und 72 Unterrichtsstunden in 4 Kurswochen garantiert.
Eine eventuell eintretende Reduzierung der Unterrichtsstunden kann gegebenenfalls durch den je nach Kalendermonat an gesetzlichen Feiertagen ohnehin ausfallenden Unterricht, durch den Wegfall der Unterrichtsstunden an 2, 4 oder 5 kompletten Kurstagen der 4. Unterrichtswoche oder durch eine flexible und im gegenseitigen Einverständnis mit der jeweiligen Kursgruppe vereinbarte und über den gesamten Kursmonat und diverse Kurstage verteilte Reduzierung der Unterrichtsstunden erfolgen.
6. Deutschkurse
1. Für einen Deutschkurs ist die Sprachschule Aktiv Düsseldorf bei der Beschaffung eines Visums zuständig.
2. Falls das Visum abgelehnt wird, behält die Sprachschule 300 Euro als Aufwandsentschädigung ein. Die restlichen Kursgebühren erhält der Teilnehmer zurück.
3. Wer ein Visum erhalten hat, kann den Deutschkurs nicht stornieren.
7. Probeunterricht
1. Sollte der erste Unterricht den Erwartungen eines Neukunden, der erstmalig einen Sprachkurs an der Sprachschule Aktiv Düsseldorf gebucht hat, nicht entsprechen, kann ein Neukunde den betreffenden Kurs nach Wahrnehmung der ersten planmäßigen Unterrichtssitzung – je nach Kursformat sind dies 2, 3 oder 4 Unterrichtsstunden – jedoch doch vor Beginn des zweiten planmäßigen Unterrichtssitzung, d.h. vor der Startuhrzeit der zweiten Unterrichtssitzung des betreffenden Kurses stornieren.
2. Als Neukunden gelten ausschließlich nur Personen, die erstmalig einen Sprachkurs an der Sprachschule Aktiv Düsseldorf buchen.
3. Eine Stornierung des Kurses nach gänzlicher oder teilweiser Wahrnehmung des zweiten Unterrichtssitzung durch den Neukunden – d.h. nach weiteren 2, 3 oder 4 Unterrichtsstunden – des betreffenden Kurses ist grundsätzlich ausgeschlossen.
4. Erscheint ein Neukunde nicht zum ersten Probeunterricht – d.h. je nach Kursformat zu den ersten planmäßigen 2, 3 oder 4 Unterrichtsstunden des gebuchten Kurses – gilt der erste Probeunterricht dennoch als gegeben. Eine individuelle Verschiebung des ersten Probeunterrichts aufgrund von Nichterscheinen des Neukunden zur ersten planmäßigen Unterrichtssitzung auf einen späteren Zeitpunkt als die erste planmäßige Probeunterrichtssitzung ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das Stornierungsrecht eines Neukunden bezüglich eines gebuchten Kurses aufgrund der Probeunterrichtsregelung erlischt grundsätzlich nach Beginn (d.h. der Startuhrzeit) der zweiten planmäßigen Unterrichtssitzung des entsprechenden Kurses.
5. Bestandskunden, die bereits vor Buchung eines Kurses einen oder mehrere Sprachkurse an der Sprachschule Aktiv Düsseldorf gebucht haben, sind von der Probeunterrichtsregelung grundsätzlich ausgenommen.
6. Eine Stornierung eines Neukunden, die fristgerecht auf Basis der Probeunterrichtsregelung gewünscht wird, muss in schriftlicher Form (mit der Post versandter Brief oder per E-Mail) erfolgen.
7. Ein teilweises oder gänzliches Nichterscheinen zum gebuchten Sprachkurs gilt nicht als Stornierung. In diesem Fall müssen sämtliche anfallenden Kursgebühren trotzdem bezahlt werden. Eine anteilige Rückzahlung oder Nichtinrechnungstellung der Gebühren eines gebuchten Sprachkurses aufgrund von gänzlichem oder teilweisem Nichterscheinen des Sprachschülers in dem von ihm oder von einer Dritten Person für ihn gebuchten Kurs ist grundsätzlich ausgeschlossen.
8. Haftungsausschluss
1. Die Sprachschule Aktiv Düsseldorf übernimmt für Schädigungen, Unfälle, Verletzungen der Kursteilnehmer keine Haftung. Ebenso wenig Erfolg eine Leistungsübernahme bei Schädigungen des Eigentums während des Unterrichts und auf dem Weg von und zur Schule.
2. Schädigungen, die durch die Wissensvermittlung entstehen, werden durch die Sprachschule Aktiv Düsseldorf ebenfalls nicht übernommen.
Stand: 01.10.2019